Der besondere LINKTAUSCH

 

Private Arbeitsvermittlung

Das Serviceteam Elbland, vermittelt Arbeitssuchende regional und bundesweit.

Die veränderte Arbeitswelt stellt neue Anforderungen an ein effizientes Personalmanagement.

 Wir versuchen, mit aller Kraft, Sie in Arbeit zu vermitteln.

Dabei entstehen Ihnen keinerlei Kosten, wenn Sie Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur haben bzw. über die "Kann-Bestimmung" der ARGE einen Vermittlungsgutschein bekommen.

Der Bereich der Arbeitsvermittlung ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber interessant.
Die Arbeitgeber möchten sich unnötige Ausgaben bei der Suche eines neuen und qualifizierten Arbeitnehmers ersparen. Der Arbeitssuchende ist an einer, für ihn bestmöglichen Vermittlung eines Arbeítsplatzes - welcher seinen Qualifikationen entspricht, interessiert
.

Für Arbeitssuchende

Sie suchen Arbeit oder eine neue berufliche Herausforderung?

Sprechen Sie mit uns - wir helfen!

Der Vorteil einer privaten Arbeitsvermittlung liegt in der genauen Vorprüfung der Arbeitsuchenden. So entsteht für die Vermittler ein exaktes Profil des Kandidaten mit allen Stärken, das dann mit den Anforderungen der Firma abgeglichen wird. Daher können die privaten Vermittler eine hohe Vermittlungsquote vorweisen.

Wir sind keine Zeitarbeitsfirma!

Wir suchen folgende Fachkräfte für die Niederlande bei sehr guten Verdienst:
Unterkunft wird in den meisten Fällen gestellt und bezahlt

- Trockenbauer, Maler / Lackierer
- Klinkermaurer, Einschaler
- Gerüstbauer, Zimmerer, Dachdecker
- Eisenflechter, Fliesenleger
- Glaser, Schweisser, Flansch Monteure, Elektriker

Bewerbungen mit Vermittlungsgutschein, Lebenslauf, Bewerbungsschreiben und wenn vorhanden Arbeitszeugnisse!

Weiterhin benötigen wir von Ihnen einen unterschriebenen Vermittlungsvertrag!

Senden Sie uns alle ausgefüllten und unterschriebene Dokumente an folgende Adresse zu

Serviceteam Elbland

Radebeuler Str.5a

01640 Coswig

Was ist ein Vermittlungsgutschein? Ist der Vermittlungsgutschein kostenlos?

Seit dem 27. März 2002 können Arbeitslose gemäß § 421g SGB III von ihrem Arbeitsamt einen Vermittlungsgutschein kostenlos erhalten,
- wenn sie Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe haben und
- wenn sie mindestens drei Monate arbeitslos sind und das Arbeitsamt sie bislang noch nicht vermitteln konnte.
Der Vermittlungsgutschein ist voraussichtlich bis 2010 befristet.
Weitere Informationen zum Vermittlungsgutschein erhalten Sie hier unter dem Stickpunkt Vermittlungsgutschein.
Mit diesem Gutschein verpflichtet sich die Bundesagentur für Arbeit, einen vom Arbeitnehmer eingeschalteten Vermittler zu bezahlen, wenn dieser dem Arbeitnehmer eine mindestens 15 Wochenstunden umfassende versicherungspflichtige Tätigkeit beschafft. Der Vermittlungsgutschein wird je nach Dauer der Arbeitslosigkeit in Höhe von 1.500 € bis 2.500 € ausgestellt.