Der besondere LINKTAUSCH

 

FAQ

wir übernehmen751

Frage 1: Kann man Verträge betrieblicher Altersvorsorge ebenfalls übernehmen (für Arbeitnehmer)? Kann man Riesterverträge übernehmen?

Antwort 1: Nein, ebenso bei Rürup-Verträgen.

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Frage 2: Was geschieht bzw. wie wird abgerechnet, wenn der Versicherungsfall eintritt, d.h. der Kunde stirbt vor Ablauf der LV?

Antwort 2: Wenn der Kunde stirbt wird ganz normal die Todesfallsumme bezahlt hier werden dann die 80%, die bereits geleisteten Zahlungen und die Gebühren abgezogen ? den Rest bekommt der Hinterbliebene!
Im Berufsunfähigkeitsfall ist es das gleiche ? hier wird die Rente bezahlt und bei Ablauf wie gewohnt verrechnet.

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Frage 3: Hat der Kunde nach Abzug der Kosten am Ende von seiner Ablaufleistung überhaupt etwas übrig?

Antwort 3: Szenario 1:
Nach der Bankenkrise kommt ggf. die Versicherungskrise, d.h. der Kunde hat keine Nachschusspflicht und hat rechtzeitig durch Ihre Hilfe sein Geld in Sachwerte gesichert und war kostenlos versichert.

Szenario 2:
Die Ablaufleistung ist wieder Erwarten höher, d.h. der Kunde bekommt am Ende der Laufzeit die komplette Differenz zu dem was abgezogen wird ausbezahlt. D.h. der Kunde kann nur GEWINNEN!!!!
 
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Frage 4: Restlaufzeiten der LV! Wieviele Jahre muss die Restlaufzeit einer LV mindestens (maximal) noch betragen, damit Sie übernommen wird?
Werden auch selbständige BU übernommen?

Antwort 4: Egal wie lange die Restlaufzeit noch ist, die mtl. Beträge werden für diesen Zeitraum übernommen.

Die Abrechnung erfolgt nach Auszahlung der LV nach x Jahren.

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Frage 5: Hat der Kunde steuerliche Nachteile, falls die LV ausbezahlt wird, d.h. muss er diese Beträge als Einkommen versteuern?

Antwort 5: Wie im Video 2 verdeutlicht, bleibt die LV bestehen, es werden keine Beträge der LV entnommen.

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Frage 6: Werden dynamische Verträge auch dynamisch weitergeführt?
Sowohl bei der VS als auch für die BUZ ?

Antwort 6: JA

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Frage 7: Können auch RiesterRenten und BasisRenten angenommen werden?

Antwort 7: Nein, da die Gesellschaften hierfür keine Abtretungen akzeptieren, dies ist auch gesetztlich
so geregelt.

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Frage 8: Wie werden die Rückkaufswerte errechnet?

Antwort 8: Die RKW werden nicht errechnet, sondern von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt.

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Frage 9: Können mehre LV`s zusammengefaßt werden, um den Mindest-RKW von 6000,00 Euro zu erreichen?

Antwort 9: Das ist technisch schwierig und zu aufwändig.

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Frage 10: Gehen auf fondsgebundene Rentenversicherungen?

Antwort 10: Das hängt davon ab, ob die LV es möglich macht, die Fondanteile in Rentenwerte umzuwandeln. Danach ist der Vertrag annehmbar.

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Frage 11: Wie lang ist der kürzeste und wie der längste Zeitraum der Beitragsübernahme?

Antwort 11: Wichtig ist nur, dass die LV mind. 6000 Euro RKW
enthält und die LV seit mind. 5 Jahren besteht.

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Frage 12: Woher bekomme ich Antragsformulare?

Antwort 12: Nach Seminar/Webinar-Besuch und einem persönlichen
Gespräch.

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Frage 13: Kann der Kunde die Beiträge weiterhin von der Steuer absetzen?

Antwort 13: Da der Kunde selbst nicht zahlt, kann er auch nichts
absetzen.

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Frage 14: Welcher Betrag der LV gilt als Grundlage für die Provisionsermittlung?

Antwort 14: Beispiel: Rückkaufswert ist 12.500 Euro
80 % werden als Kaufpreisvorabzahlung geleistet,
das sind 10.000 Euro, auf diesen Betrag erhalten Sie Provision.

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Frage 15: Wann erhalten Vertriebspartner deren Provision?

Antwort 15: Anträge, welche bis zum 1. des Monats vorliegen,
werden am 30. des Monats ausbezahlt.

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Frage 16: Keine Nachschußpflicht.

Antwort 16: Erreicht die LV bei Ablauf weniger als die aufgelaufenen Beträge (Vorabauszahlung, Raten, Zinsen), so hat der Kunde KEINE Nachschußpflicht.

Das heißt, wenn nach der Bankenkrise eine Versicherungskrise folgen sollte, so hat der Kunde 80% gesichert!

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Frage 17: Kann der Kunde "es sich anders überlegen"?

Antwort 17: Der Kunde kann seine LV JEDERZEIT wieder übernehmen, wenn er die bis dahin bezahlten Beträge wieder zurückführt.

Der Kunde hat ein tägliches Rückkaufrecht seiner Police in dem er die 80%, die geleisteten Zahlungen und die angefallenen Zinsen bis zu diesem Zeitpunkt zurückzahlt. 

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Frage 18: Ist das etwa ein Policen-Darlehen?

Antwort 18: Es ist so ähnlich, jedoch kein Darlehen. Das Guthaben verbleibt in der LV. Der ausbezahlte Betrag ist eine Kaufpreis-Vorab-Zahlung
und ist ?frisches? Geld vom zweitgrößten Finanzkonzern der Schweiz.

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Frage 19: Warum kann eine höhere Ablaufleistung erreicht werden?

Antwort 19: Die Beitragszahlung wird unsererseits von meist monatlich auf jährlich umgestellt, so dass sich bereits dadurch eine höhere Kapitalansammlung ergibt.

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Frage 20: Was tun, wenn die LV bereits abgetreten ist?

Antwort 20: In diesem Falle wird der Eigner der abgetretenen LV mit einem Betrag abgelöst. Dies sind jedoch Spezialfälle und verlangen eine gewisse Vorarbeit. Die Fälle können nur unter speziellen Anfragen bearbeitet werden!

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Frage 21: Welche Kosten zahlt der Kunde für den Service.

Antwort 21: Nur 5,95 % auf Beiträge und Kaufpreisvorabzahlung, dies wird ERST bei Ablauf der LV abgerechnet.
D.h. der Kunde muss bis Ablauf der Police kein Geld aus seinem eigenen Geldbeutel bezahlen!

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Frage 22: Bausparverträge, werden diese auch angenommen?

Antwort 22: Auch hierfür gibt es eine Lösung, diese werden nicht fortgeführt, sondern aufgelöst, sondern mittels einer Vollmacht kostenfrei aufgelöst!

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Frage 23: Welches Anlagevermögen hat der Schweizer Finanzkonzern in der Bilanz 2010 ausgewiesen?

Antwort 23: Über 55 Milliarden Schweizer Franken. Sie können beruhigt davon ausgehen, dass es sich hier um keine Firmenneugründung handelt, wie so oft im LV-Aufkauf anzutreffen.
 
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Frage 24: Kein Kampf gegen LV-Gesellschaften, warum?

Antwort 24: Der Schweizer Finanzkonzern besitzt selbst zwei große in Deutschland sehr bekannte Versicherungen.

Mit den Großen sich zu verbünden ist angenehmer, als gegen sie zu kämpfen, wie es bei vielen sog.
LV-Aufkaufgesellschaften der Fall ist.

Außerdem sind deutsche Lebensversicherungen nicht so schlecht wie Ihr Ruf, nur wurden diese in der Vergangenheit fälschlicherweise als Kapitalanlage verkauft, was Sie definitiv nicht sind!

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Frage 25: In welche Sachwerte wird investiert?

Antwort 25: Hierzu laden wir Sie zu unseren Seminaren und Webinaren ein, hier können Sie sich anmelden:
http://www.alpenland.com/2

Gehen Sie davon aus, dass der Schweizer Finanzkonzern diese Anlage geprüft hat.

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Frage 26: Der Kunde braucht "Cash".

Antwort 26: Der Kunden kann 25 % vorab sich bar auszahlen lassen. Beispiel: Rückkaufswert 12.500 Euro, davon werden 80 % ausbezahlt, gleich 10.000 Euro. Von diesen 10.000 Euro können 25 % sofort ausbezahlt werden, so dass nur noch 7.500 Euro angelegt werden können.

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Frage 27: Wie viel Prozent des Rückkaufswertes werden ausbezahlt?

Antwort 27: Immer 80 %. Es ist sozusagen eine Abschlagszahlung auf den Kaufpreis der LV. Der Kunde kann diesen Betrag neu investieren, wir empfehlen Sachwerte.

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Frage 28: 200 Euro mehr in der Tasche, was tun?

Antwort 28: Sie haben den Kunden von der Beitragszahlung befreit. Es ist Ihnen freigestellt dem Kunden beliebige neue Anlagen zu verkaufen. Wir machen
Ihnen keine Vorschriften. Haben Sie keine Produkte?
Sie erhalten von uns Anträge wenn Sie möchten.

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Frage 29: Wieviel potenzielle Kunden gibt es?

Antwort 29: Es wurden 90 Millionen LVs verkauft.
In Zahlen: ein Geldtopf von über 1,112 Billionen Euro an Rückkaufwerten wurden bislang angesammelt.

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Frage 30: Hat der Kunde irgendwelche Vorabkosten?

Antwort 30: Nein.

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Frage 31: Hat der Kunde irgendwelche Vorabkosten?

Antwort 31: Nein.

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Frage 32: Zahlt der Kunde eine "Abschlussgebühr".

Antwort 32: Nein. Das ist eine wesentliche Vertriebserleichterung.

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Frage 33: Wie sprechen Sie ihm Vertrieb Ihre Kunden an?

Antwort 33: Ganz einfach: Zahlst Du Deine LV-Beiträge noch selbst? Und schon haben Sie Interesse geweckt. Vielen Leuten geht es zur Zeit finanziell schlecht. Man ist regelrecht froh, dies zu hören.

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Frage 34: Hat der Versicherungs-Vertreter einen Nachteil?

Antwort 34: Im Gegenteil. Er freut sich, weil die von Ihm verkauften LVs nun 100 % stornofrei wurden.

Für Makler bedeutet dies auch, dass er bis ans Laufzeitende seine Bestandsprovision erhält!

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Frage 35: Mindesguthaben in der LV?

Antwort 35: Modell 1 mit Beitragsübernahme:
Damit sich die Bearbeitung lohnt, müssen mind. 6000 Euro in der LV sich angesammelt haben.

Modell 2: Keine Beitragsübernahme
Soll die LV jedoch ganz gekündigt werden, so sind in diesem Modell 2000 Euro Guthaben nötig.

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Frage 36: Werden die Lebensversicherungen gekündigt?

Antwort 36: Die LVs bleiben bestehen so wie sie sind, d.h. die
Absicherung der Fammilie bleibt, ebenso die Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Auf Wunsch des Kunden kann die Versicherungen jedoch auch ganz gekündigt werden. In diesem Falle erhält der Kunde mehr, als wenn er selbst
kündigen würde.

Auf Wunsch des Kunden kann die Versicherungen jedoch auch ganz gekündigt werden. In diesem Falle erhält der Kunde in der Regel mehr, als wenn er selbst kündigen würde.
 
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Frage 37: Wer bezahlt den Beitrag?

Antwort 37: Der Initiator ist einer der größten Finanzkonzerne der Schweiz, gegründet vor 100 Jahren, mit derzeit über 10.000 Angestellten.

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Frage 38: Spielt die Beitragshöhe eine Rolle?

Antwort 38: Gleich, ob 50 oder 5000 Euro montatlich, die Beitragszahlung wird übernommen.

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Frage 39: Ab wann wird die Beitragszahlung für den Kunden übernommen?

Antwort 39: Wenn die Unterlagen bis zum 25. eines Monats eintreffen, kann der Beitrag des nächsten Monats bereits übernommen werden. Das heißt, selbst wenn die Bearbeitungszeit 4 Wochen oder länger dauern würde, wird Ihm der Beitrag dann bei Ablauf gutgeschrieben!

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Frage 40: Muß ich Versicherungen verkaufen?

Antwort 40: Nein, wir verkaufen keine Versicherungen. Sie benötigen daher keinen 34 c oder 34 d.

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Frage 41: Billiges Geld.

Antwort 41: Verzinst sich die LV z.B. mit 4 % und der Kunde zahlt nur 5,95 % für den vorab erhalten Kaufpreisanteil, so hat er ein Darlehen umgerechnet zu 1,95 %.

Für all jene die an Inflation glauben, werden erkannt haben, dass die das Geld im Grunde genommen gar nichts kostet, da sich die Gebühr von 5,95% p.a. durch diese relativiert.
Mein Geld ist doch heute MEHR Wert als in X Jahren bei Auszahlung der Ablaufleistung, oder?
 
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Frage 42: Was hat der Kunde davon?

Antwort 42: Er zahlt keine Beiträge mehr
B) Er hat einen Teil sofort zur Verfügung
C) Er kann einen Teil sofort rentabel anlegen
D) Er hat 3, 5 u. 7 Jahre Laufzeiten, dh. kurz.
 
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Frage 43: Provision für Vertriebspartner

Antwort 43: Sie erhalten generell 4 %. Ab 30 Verträgen können wir über eine Steigerung verhandeln.

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Frage 44: Muß ich ein Team aufbauen?

Antwort 44: Sie haben alle Möglichkeiten. Alleine oder mit Team.
Zur Beschleunigung des Teamaufbaues bieten wir technische Lösungen.

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Frage 45: Welche Länder können bearbeitet werden?

Antwort 45: Vorerst nur Deutschland, andere Länder folgen ggf. in einem Jahr.

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Frage 46: Welche Versicherungsgesellschaften sind ausgeschlossen?

Antwort 46: Alle jene welche nicht auf der Protektorliste stehen. Siehe auch:
http://www.protektor-ag.de/documents/Internet_SF_Mitglieder_LV.pdf
 
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Frage 47: Frage und Antwort nicht gefunden.

Antwort 47: Sie können Ihre Frage hier eingeben. Ist Ihre Frage von allg. Interesse wird Ihre Frage nebst Antwort dem FAQ hinzugefügt.

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Frage 48: Startkosten für Vertriebspartner?

Antwort 48: Keine. Es liegt in Ihrem Ermessen Geld für Benzin zu Seminaren zu investieren.

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Frage 49: Aus welchem Grund bezahlt die Schweizer-Gesellschaft die Beitäge?

Antwort 49: Der Kunde bezahlt für die bevorschußten Beträge Zinsen in Höhe von 5,95 %. Das ist für große Konzerne eine gute Geldanlage.

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http://www.alpenland.com/Beitragsuebername/Webinar-2107.htm